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   VG München, 12.03.2013 - M 8 SN 13.680   

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VG München, 12.03.2013 - M 8 SN 13.680 (https://dejure.org/2013,7830)
VG München, Entscheidung vom 12.03.2013 - M 8 SN 13.680 (https://dejure.org/2013,7830)
VG München, Entscheidung vom 12. März 2013 - M 8 SN 13.680 (https://dejure.org/2013,7830)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG München, 27.01.2014 - M 8 K 13.681

    Keine Beeinträchtigung von Sondereigentum auch bei Störung des nachbarlichen

    Auszug aus VG München, 12.03.2013 - M 8 SN 13.680
    Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 19. Februar 2013 (M 8 K 13.681) gegen den Bescheid vom ... Januar 2013 wird angeordnet.

    die aufschiebende Wirkung der gleichzeitig erhobenen Klage (M 8 K 13.681) gegen die Baugenehmigung vom ... Januar 2013 anzuordnen.

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus VG München, 12.03.2013 - M 8 SN 13.680
    ... und ... durch seine Asymmetrie nach der Grundstücksteilung nicht mehr als bauliche Einheit, so dass, da kein Doppelhaus entstanden ist, eine analoge Anwendung der Doppelhausrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 12/98 BVerwGE 110, 355) im unbeplanten Innenbereich nicht in Frage kommt (vgl. auch insoweit VG München Beschluss vom 11.11.2011 - M 8 SN 11.5018 - juris RdNr. 22).
  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG München, 12.03.2013 - M 8 SN 13.680
    Dabei ist zu beachten, dass Dritte sich gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen können, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit - zumindest auch - auf der Verletzung von im Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden Normen beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (BayVGH Beschluss vom 24.3.2009 - Az. 14 CS 08.3017 - juris RdNrn. 20, 22).
  • VGH Bayern, 23.03.2010 - 1 BV 07.2363

    Nachbarklage gegen einen baurechtlichen Vorbescheid über die Errichtung eines

    Auszug aus VG München, 12.03.2013 - M 8 SN 13.680
    Auch wenn im Hinblick auf die genannten einseitigen Grenzanbauten und den Bestand auf dem streitgegenständlichen Grundstück und dem der Antragsteller davon auszugehen sein sollte, dass vorliegend auch die halboffene Bauweise im Quartier in maßgeblicher Form vorhanden ist (vgl. BayVGH Beschluss vom 23.3.2010 - 1 BV 07.2363 - und Urteil vom 29.4.2003 - 20 B 02.1904 -), verstößt das Vorhaben gegen das Gebot der Rücksichtnahme.
  • VGH Bayern, 11.05.2010 - 2 CS 10.454

    Nachbarklage; Drittschutz; Rücksichtnahmegebot; Einfügen; "erdrückende" Wirkung;

    Auszug aus VG München, 12.03.2013 - M 8 SN 13.680
    3.1 Die im Hinblick auf diese Prüfung häufig angesetzte Vergleichsbetrachtung der Höhenentwicklung von Bauvorhaben und Nachbarbebauung (vgl. BayVGH Beschluss vom 11.5.2010 - 2 CS 10.454) greift vorliegend zu kurz.
  • VGH Bayern, 29.04.2003 - 20 B 02.1904
    Auszug aus VG München, 12.03.2013 - M 8 SN 13.680
    Auch wenn im Hinblick auf die genannten einseitigen Grenzanbauten und den Bestand auf dem streitgegenständlichen Grundstück und dem der Antragsteller davon auszugehen sein sollte, dass vorliegend auch die halboffene Bauweise im Quartier in maßgeblicher Form vorhanden ist (vgl. BayVGH Beschluss vom 23.3.2010 - 1 BV 07.2363 - und Urteil vom 29.4.2003 - 20 B 02.1904 -), verstößt das Vorhaben gegen das Gebot der Rücksichtnahme.
  • VGH Bayern, 21.07.1997 - 14 B 96.3086
    Auszug aus VG München, 12.03.2013 - M 8 SN 13.680
    Zwar mag nach der genannten Rechtsprechung, (die insoweit kein entsprechendes Ordnungssystem mehr verlangt - vgl. zur früheren Rechtslage BayVGH vom 21.7.1997, BayVBl. 1998, 534), bei einer Fremdkörper außer Acht lassenden Bestandsaufnahme, eine Prägung auch durch Gebäude mit seitlichen Grenzabstand vorhanden sein; die Rücksichtslosigkeit des zweigeschossigen, mit 13 m Länge an der Grenze stehenden und damit in dieser Ausprägung in der Umgebung vorbildlosen Bauvorhabens lässt sich damit planungsrechtlich nicht rechtfertigen.
  • VG München, 11.11.2011 - M 8 SN 11.5018

    Baunachbarstreit; aufgeständerte Terrasse an der Grundstücksgrenze; Hausgruppe;

    Auszug aus VG München, 12.03.2013 - M 8 SN 13.680
    ... und ... durch seine Asymmetrie nach der Grundstücksteilung nicht mehr als bauliche Einheit, so dass, da kein Doppelhaus entstanden ist, eine analoge Anwendung der Doppelhausrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 12/98 BVerwGE 110, 355) im unbeplanten Innenbereich nicht in Frage kommt (vgl. auch insoweit VG München Beschluss vom 11.11.2011 - M 8 SN 11.5018 - juris RdNr. 22).
  • VGH Bayern, 19.04.2012 - 2 B 10.231

    Vorbescheid; Dachaufbau; Einfügen; Denkmalschutz

    Auszug aus VG München, 12.03.2013 - M 8 SN 13.680
    Als rechtlich problematisch sind in diesem Zusammenhang allerdings die Feststellungen der Antragsgegnerin zum Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 3 BayBO zu bewerten, da die Abstandsflächen nur entfallen, wenn ein Vorhaben planungsrechtlich unter allen Gesichtspunkten zulässig ist (vgl. insoweit VG München Urteil vom 2.11.2009 Az: M 8 K 08.5311; bestätigt durch BayVGH Urteil vom 19.4.2012 Az: 2 B 10.231), was vorliegend wie unter 3. dargelegt, nicht der Fall ist.
  • VG München, 27.01.2014 - M 8 K 13.681

    Keine Beeinträchtigung von Sondereigentum auch bei Störung des nachbarlichen

    Gleichzeitig stellten die Bevollmächtigten der Kläger einen Antrag nach § 80 a Abs. 3 i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO (M 8 SN 13.680).
  • VG Würzburg, 22.06.2022 - W 4 K 21.1153

    Baurechtliche Nachbarklage, keine Abstandsflächenpflicht bei regelloser

    Denn von den Möglichkeiten der Verlagerung von Abstandsflächen auf ein Nachbargrundstück nach Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO, zu denen auch die Abstandsflächenübernahmeerklärung zählt, kann kein Gebrauch gemacht werden, wenn planungsrechtliche Vorschriften oder sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. Brandschutzanforderungen) entgegenstehen (vgl. Hahn in Busse/Kraus, BayBO, Stand: 145. EL, 1/2022, Art. 6 Rn. 103 ff.; zu einem Fall einer unwirksamen Abstandsflächenübernahme vgl. auch VG München, B.v. 12.3.2013 - M 8 SN 13.680 - juris Rn. 43).
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